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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein rumänischer Staatsangehöriger, wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29.08.2022, GZ. XXXX , nach § 87 Abs. 1 StGB, § 207a Abs. 3 1. Fall StGB, § 207a Abs. 1 Z 1 StGB und § 205 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Jahren und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt. 1. Der Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid wurde der der beschwerdeführenden Partei ("bP") ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. Gemäß § 10 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass deren Abschiebung nach Georgien gemäß § 46 FPG zulässig sei. Des Weiteren wurde der bP gemäß § 55 Abs. 4 FPG keine Frist für ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA, belangte Behörde) vom 12.06.2014 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 26.08.2014, GZ XXXX, richtet sich gegen die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) und enthält folgenden Spruch: 1. Der Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA, belangte Behörde) vom 12.06.2014 in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA, belangte Behörde) vom 12.06.2014 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 26.08.2014, GZ: XXXX, richtet sich gegen die XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) und enthält folgenden
Spruch: 1. Der Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA, belangte Behörde) vom 12.06.2014 in der Fassung der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem ersten angefochtenen Bescheid vom XXXX zur Geschäftszahl 1. Mit dem ersten angefochtenen Bescheid vom römisch 40 zur Geschäftszahl XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erteilen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu b... mehr lesen...