Mit dem Bescheid des Wiener Magistrates - Abt. 36 vom 24. Mai 1948 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des mit kriegsverursachten Schäden behafteten Hauses W, gemäß § 76 AVG aufgefordert, die Kosten für Sicherungsarbeiten, die gemäß § 129 Abs. 6 der Bauordnung für Wien verfügt und vollstreckt wurden, im Betrage von 18.879,89 S zu ersetzen. Wie sich aus der Sachverhaltsdarstellung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Mai 1951, Zl. 2266/50, ergibt, war am 19. M... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4BauO Wr §129 Abs6BauRallg VVG §10 Abs1 VVG §4 Abs1 AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.... mehr lesen...