Begründung: Mit dem Beschluss vom 07.06.2022, GZ G314 2247374-1/8Z, verhängte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im oben angeführten Beschwerdeverfahren eine Mutwillensstrafe gegen die Erstbeschwerdeführerin (BF1). Der Beschluss wurde dieser am XXXX .2022 zugestellt. Mit dem Beschluss vom 07.06.2022, GZ G314 2247374-1/8Z, verhängte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im oben angeführten Beschwerdeverfahren eine Mutwillensstrafe gegen die Erstbeschwerdeführerin (BF1). Der Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstantragsteller hat seinen Hauptwohnsitz, die zweitantragstellende Gesellschaft ihren Sitz in Wien. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu XXXX wurden über den Erstantragsteller eine Geldstrafe von € 5.000 (Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Stunden) sowie die Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags in Höhe von € 500,- verhängt und die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Erstantragsteller hat seinen Hauptwohnsitz, die zweitantragstellende Gesellschaft ihren Sitz in Wien. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu XXXX wurden über den Erstantragsteller eine Geldstrafe von € 5.000 (Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Stunden) sowie die Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags in Höhe von € 500,- verhängt und die... mehr lesen...