Entscheidungen zu § 75 Abs. 1 AsylG 2005

Unabhängige Verwaltungssenate

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

RS UVS Burgenland 2006/11/16 166/10/06057

Rechtssatz: Dem Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt war inhaltlich zu entnehmen, dass die Anordnung der Anhaltung in Schubhaft, der Sicherung des von der Asylbehörde eingeleiteten Ausweisungsverfahrens dienen sollte, was auch daraus ersichtlich war, dass sie als Rechtsgrundlage für die Schubhaft die Z 2 des § 76 Abs 2 FPG (?Einleitung eines Ausweisungsverfahrens nach den Bestimmungen des AsylG 2005?) heranzog. Im
Spruch: des die Schubhaft anordnenden Bescheides führte die Bundesp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 16.11.2006

RS UVS Burgenland 2006/11/16 166/10/06057

Rechtssatz: Gemäß § 76 Abs 2 FPG, auf den sich die belangte Behörde stützt(e), darf über einen Asylwerber, der der Berufungswerber sowohl im Zeitpunkt der Schubhaftverhängung war als auch nach wie vor ist (§ 1 Z 3 AsylG 1997 idF BGBl I Nr 126/2002; vgl ausführlich zur anzuwendenden Rechtslage unten), nur zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung gemäß § 10 AsylG 2005 oder zur Sicherung der Abschiebung angeordnet werden (wenn darüber hinaus die sonstigen in dies... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 16.11.2006

TE UVS Burgenland 2006/06/21 166/10/06040

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und moldawischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Aufgrund des Ergebnisses seiner erkennungsdienstlichen Behandlung (und seiner eigenen Angaben) steht hingegen fest, dass er bereits in Österreich den Aliasnamen *** benutzte.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 21.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/21 166/10/06040

Rechtssatz: Nun wird vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland nicht verkannt, dass im gegenständlichen Fall die Schubhaft in einem Eilverfahren (Mandatsbescheid gemäß § 76 Abs 3 FPG iVm § 57 Abs 1 AVG) angeordnet wurde und sich die Verhängung der Schubhaft bei begründeter Annahme und hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass ein Ausweisungsverfahren nach § 10 AsylG 2005 geführt und eine solche Ausweisung erlassen werden wird, (bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen) als zulässig hätt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 21.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/21 166/10/06040

Rechtssatz: Es war im gegenständlichen Fall von vornherein denkunmöglich, dass gegen den Beschwerdeführer eine Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 erlassen werden wird, weil infolge dessen, dass sein Verfahren gemäß § 75 AsylG 2005 nicht nach den Bestimmungen des AsylG 2005, sondern des AsylG 1997 geführt wird, nur eine Ausweisung nach dem AsylG 1997 (insbes. gemäß § 5a Abs 1 oder § 8 Abs 2 AsylG 1997) in Betracht kommt. Nach § 76 Abs 2 FPG darf gegen einen Asylwerber, der der Beschwerdeführer... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 21.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/21 166/10/06040

Rechtssatz: Gemäß § 76 Abs 2 FPG darf Schubhaft nur zur Sicherung eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 (allenfalls zur Sicherung einer Abschiebung, was hier aber nicht relevant war) verhängt und aufrecht erhalten werden. Gerade dieser Zweck konnte aber im vorliegenden Fall nicht erreicht werden. Die Sicherung eines ?bloßen? Asylverfahrens, ohne dass ein Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 durchgeführt wird, ist nach § 76 Abs 2 FPG k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 21.06.2006

RS UVS Burgenland 2006/06/21 166/10/06040

Rechtssatz: Das Bundesasylamt teilte dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland mit, dass das Asylverfahren des Beschwerdeführers zugelassen wurde, für ihn eine Aufenthaltsberechtigungskarte ausgestellt wurde sowie seitens der Asylbehörde kein Ausweisungsverfahren gegen den Beschwerdeführer geführt wird. Somit war es keinesfalls zulässig, ein derzeit gar nicht geführtes und auch nicht absehbar einzuleitendes Ausweisungsverfahren durch Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG zu sichern, wobei darüb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 21.06.2006

TE UVS Burgenland 2006/04/20 166/10/06024

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich nach Anhörung der Beschwerdeführerin im Rahmen einer öffentlichen mündlichen Verhandlung folgender Sachverhalt:   Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und abchasische Staatsangehörige zu sein. Ihre Staatsangehörigkeit sowie ihre Identität stehen nicht mit Sicherheit fest. Sie verfügt über keinen Reisepass oder ein sonstiges Identitätsdokument. Da Abc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 20.04.2006

RS UVS Burgenland 2006/04/20 166/10/06024

Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin übermittelte dem Bundesasylamt am 19 04 2006 (18 20 Uhr) per Telefax einen Antrag auf Fortsetzung des Asylverfahrens, welches auf Grund des Antrages vom 20 12 2005 eingeleitet war. Dies änderte an der Rechtsposition der Beschwerdeführerin nichts, weil dieser Asylantrag gemäß § 24 Abs  2 und § 31 Abs 1 AsylG 1997 gegenstandslos wurde, das Asylverfahren mit der Gegenstandslosigkeit des Antrages beendet war und eine Fortsetzung eines auf solche Art beendeten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 20.04.2006

RS UVS Burgenland 2006/04/20 166/10/06024

Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin stellte am 20 12 2005 durch ihren Vertreter einen schriftlichen Asylantrag. Als eingebracht galt ein schriftlich gestellter Asylantrag gemäß dem zu dieser Zeit geltenden § 24 Abs 2 AsylG 1997 allerdings erst, wenn der Fremde der schriftlichen Aufforderung der Asylbehörde, sich binnen angemessener, 14 Tage nicht unterschreitender Frist in der Erstaufnahmestelle des Bundesasylamtes persönlich einzufinden, Folge leistet. Gemäß § 24 Abs 2 letzter Satz und § 3... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 20.04.2006

RS UVS Burgenland 2006/04/20 166/10/06024

Rechtssatz: Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 17 06 2005, Zl B 336/05-11, (gerade auch in Bezug auf die Slowakei) festgehalten, die Mitgliedstaaten hätten kraft Gemeinschaftsrecht nicht nachzuprüfen, ob ein anderer Mitgliedstaat generell sicher sei, da eine entsprechende Vergewisserung durch die Organe der Europäischen Union vor Verabschiedung der Dublin II Verordnung erfolgt sei, dabei aber gleichzeitig ebenso ausgeführt, dass eine Nachprüfung der grundrechtlichen Auswirkungen einer Überste... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 20.04.2006

TE UVS Burgenland 2006/02/23 166/10/06016

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-***-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, russischer Staatsangehöriger und am *** geboren zu sein. Er verfügt über kein Reisedokument oder sonstiges Identitätsdokument, sodass seine Staatsangehörigkeit und Identität nicht mit Sicherheit feststeht (die mittlerweile vom Bundesasylamt augestellte Aufenthaltsberechtigungskarte wurde aufgrund seiner eigenen Angabe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 23.02.2006

RS UVS Burgenland 2006/02/23 166/10/06016

Rechtssatz: Zweck der Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG ist die Sicherung eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005. Dass die Asylbehörde es für wünschenswert hält, dass ihr der Beschwerdeführer jederzeit durch Anhaltung in Haft für die Führung des Asylverfahrens zur Verfügung steht, kann keinen zulässigen Grund zur Aufrechterhaltung der Schubhaft darstellen. Es ist nicht Zweck der Schubhaft, die Durchführung des Asylverfahrens, sondern nur eines Ausweisungsverfahren... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.02.2006

RS UVS Burgenland 2006/02/23 166/10/06016

Rechtssatz: Die Bezirkshauptmannschaft verhängte die Schubhaft über den Beschwerdeführer allein auf Grundlage des § 34b Abs 1 Z 1 AsylG 1997. Diese Bestimmung ist allerdings mit Ablauf des 31 12 2005 außer Kraft getreten. Sie konnte daher am 07 01 2006 keine taugliche Grundlage für die Verhängung der Schubhaft darstellen. § 75 Abs 1 AsylG 2005 sieht zwar vor, dass alle am 31 12 2005 anhängigen Verfahren nach den Bestimmungen des AsylG 1997 zu Ende zu führen sind (gemäß § 75 Abs 2 AsylG 200... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.02.2006

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