I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im Zuge eines Verfahrens zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen erging mit RSb –Sendung vom XXXX eine Ladung für den XXXX seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde) an die im Zentralen Melderegister (ZMR)zu diesem Zeitpunkt aufscheinende Meldeadresse des Beschwerdeführers (BF). Die Sendung wurde mit dem Vermerk „Nicht behoben“ am XXXX retourniert wurde. Davor wa... mehr lesen...