Entscheidungen zu § 61 Abs. 3 AsylG 2005

Asylgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS AsylGH Erkenntnis 2012/07/27 C5 247914-4/2010

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   Soweit der Verwaltungsgerichtshof nicht doch von einer Annexkompetenz des für das Hauptverfahren zuständigen Spruchkörpers ausgeht, sondern von einer Zuständigkeit des Einzelmitglieds, leitet er das aus der von ihm angenommenen Generalklausel zugunsten des Einzelmitglieds ab. Damit kommt er im Ergebnis zu einem System, nach dem die gewichtigeren Rechtssachen - also jene, in denen von der Behörde erster Instanz höhere Strafen verhängt worden sind - in die Zuständi... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 27.07.2012

TE AsylGH Beschluss 2008/10/31 B11 312607-2/2008

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   I. Verfahrensgang:   Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 18.05.2007 wurde der Asylantrag der Wiedereinsetzungswerberin gemäß § 7 AsylG abgewiesen und ihre Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Serbien, Provinz Kosovo, gemäß § 8 Abs. 1 AsylG für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob die Wiedereinsetzungswerberin firstgerecht das Rechtmittel der Berufung.   Für den 02.11.2007 wurde eine mündliche Verhandlung vor dem unabhängig... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Beschluss | 31.10.2008

RS AsylGH Beschluss 2008/10/31 B11 312607-2/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 1   Die Bestimmung des § 61 AsylG 2005 zählt in Absatz 3 taxativ jene Fälle auf, in welchen der Asylgerichtshof durch Einzelrichter zu entscheiden hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist darunter nicht genannt. Da im konkreten Fall bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, wäre im Falle der Stattgebung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Verfahren gemäß § 75 Abs. 7 Z. 1 AsylG von jenem M... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Beschluss | 31.10.2008

TE AsylGH Erkenntnis 2008/08/12 C5 251212-0/2008

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :   1.1.1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 20.12.2001 den Antrag, ihm Asyl zu gewähren. Am 10.1.2002 stellte das Bundesasylamt das Asylverfahren gemäß § 30 Abs. 1 Asylgesetz 1997 BGBl. I 76 (in der Folge: AsylG 1997) ein, da auf Grund seiner Abwesenheit die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich sei (Seite 15 des Aktes des Bundesasylamtes 01 29.705). Am 17.6.2002 wurde dem Beschwerdeführer eine La... mehr lesen...

Entscheidung | AsylGH Erkenntnis | 12.08.2008

RS AsylGH Erkenntnis 2008/08/12 C5 251212-0/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 5   Da somit nicht nur für einzelne Bestimmungen des AsylG 2005 mit jeweils eigener
Begründung: anzunehmen ist, dass sie auch in Verfahren nach dem AsylG 1997 anzuwenden sind, sondern da es der Gesetzgeber insgesamt verabsäumt hat klarzustellen, wie das AsylG 1997 im Lichte der neuen Rechtslage anzuwenden ist, und da das AsylG 1997 sohin in vielen Punkten abweichend von seinem Wortlaut zu lesen ist, gibt es noch weniger Grund anzunehmen, dass § 61 Abs. 3 Z 1 lit. c As... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 12.08.2008

RS AsylGH Erkenntnis 2008/08/12 C5 251212-0/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 2   Gemäß § 9 Abs. 1 AsylGHG entscheidet der Asylgerichtshof in Senaten, sofern bundesgesetzlich nicht die Entscheidung durch Einzelrichter oder Kammersenate vorgesehen ist. Weder das AsylGHG noch das AsylG 1997 sehen für das vorliegende Verfahren die Entscheidung durch Einzelrichter oder Kammersenat vor, sodass mithin ein Senat zu entscheiden hätte. Wohl aber sähe § 61 Abs. 3 Z 1 lit. c AsylG 2005 - fiele das Verfahren unter dieses Gesetz - die Entscheidung durch Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 12.08.2008

RS AsylGH Erkenntnis 2008/08/12 C5 251212-0/2008

Rechtssatz:
Rechtssatz: 3   In all diesen Fällen - Grundsatzentscheidung, Fristsetzungsantrag, Verhandlungspflicht - tritt die Regelung des AsylG 2005 an die Stelle von Vorschriften, die zuvor in Bezug auf den unabhängigen Bundesasylsenat unabhängig von der anzuwendenden Rechtslage (AsylG 1997 oder AsylG 2005) gegolten haben (Möglichkeit der Bescheid- und der Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, Regelung der Verhandlungspflicht). Aus der Systematik der Regelungen und aus der zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | AsylGH Erkenntnis | 12.08.2008

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