Entscheidungsgründe: XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin oder kurz „BF1“ genannt) reiste gemeinsam mit ihrer minderjährigen Tochter XXXX (im Folgenden auch Zweitbeschwerdeführerin oder „BF2“ genannt) in das Bundesgebiet ein. römisch 40 (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin oder kurz „BF1“ genannt) reiste gemeinsam mit ihrer minderjährigen Tochter römisch 40 (im Folgenden auch Zweitbeschwerdeführerin oder „BF2“ genannt) in das Bundesgebiet ein. Zum ersten Verfahren: ... mehr lesen...