Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verfahren der am XXXX geborenen Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1 genannt), sowie ihrer vier minderjährigen Kinder, des am XXXX geborenen Zweitbeschwerdeführers (BF2), der am XXXX geborenen Drittbeschwerdeführerin (BF3), der am XXXX geborenen Viertbeschwerdeführerin (BF4) und des am XXXX geborenen Fünftbeschwerdeführers (BF5) werden gemäß § 39 Abs. 2 AVG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. I. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2019 stellten ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekür... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist der Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sind ihre minderjährigen Kinder. Der Fünftbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Die ukrainischen Staatsangehörigen stellten nach legaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 09.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Am Tag der Antragstellung fand vor einem Organ des öffentlichen Sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist der Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sind ihre minderjährigen Kinder. Der Fünftbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Die ukrainischen Staatsangehörigen stellten nach legaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 09.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Am Tag der Antragstellung fand vor einem Organ des öffentlichen Sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist der Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sind ihre minderjährigen Kinder. Der Fünftbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Die ukrainischen Staatsangehörigen stellten nach legaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 09.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Am Tag der Antragstellung fand vor einem Organ des öffentlichen Sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist der Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sind ihre minderjährigen Kinder. Der Fünftbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Die ukrainischen Staatsangehörigen stellten nach legaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 09.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Am Tag der Antragstellung fand vor einem Organ des öffentlichen Sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer ist der Lebensgefährte der Zweitbeschwerdeführerin, der Dritt- und Viertbeschwerdeführer sind ihre minderjährigen Kinder. Der Fünftbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Die ukrainischen Staatsangehörigen stellten nach legaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 09.12.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz ein. 2. Am Tag der Antragstellung fand vor einem Organ des öffentlichen Sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der vier minderjährigen Beschwerdeführer. 2. Die Erstbeschwerdeführer reiste gemeinsam mit ihrem irakischen Ehemann, der auch der Vater der vier minderjährigen Beschwerdeführer ist, illegal in das österreichische Bundesgebiet ein, wo sie gemeinsam am 22.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 stellten. 3. Am 22.11.2015 fand vor einem Organ des öffentlic... mehr lesen...