Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstbeschwerdeführerin (GZ W172 2201973-1), Gattin des Zweitbeschwerdeführers (GZ W172 2201898-1) und Mutter ihrer gemeinsamen Kinder, der Dritt- (GZ W172 2201972-1), Viert- (GZ W172 2201968-1), Fünft- (GZ W172 2201971-1), Sechst- (GZ W172 2201969-1), und Siebentbeschwerdeführer (GZ W172 2201970-1), stellte für sich und als gesetzliche Vertreterin für ihre Kinder nach unrechtmäßiger Einreise in das öster... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 08.10.2014, Zl. W148 2001902-1/16E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.12.2013 stattgebend. Im
Spruch: des Erkenntnisses lautete der Vorname des Beschwerdeführers fälschlicher Weise " XXXX ". Mit Erkenntnis vom 08.10.2014, Zl. W148 2001902-1/16E, erledigte das Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger und Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 15.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. In seiner Erstbefragung am 16.12.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund im Wesentlichen an, er sei in der Filmindustrie tät... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer sowie der mj. Drittbeschwerdeführer reisten gemeinsam illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am 19.08.2014 Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand die Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Dabei gab der Zweitbeschwerdeführer an, dass er vor 17 Jahren aus Afghanistan in den Iran geflüchtet sei. Er sei aber auch dort von den Fein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer sowie der mj. Drittbeschwerdeführer reisten gemeinsam illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am 19.08.2014 Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand die Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Dabei gab der Zweitbeschwerdeführer an, dass er vor 17 Jahren aus Afghanistan in den Iran geflüchtet sei. Er sei aber auch dort von den Fein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer sowie der mj. Drittbeschwerdeführer reisten gemeinsam illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am 19.08.2014 Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand die Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Dabei gab der Zweitbeschwerdeführer an, dass er vor 17 Jahren aus Afghanistan in den Iran geflüchtet sei. Er sei aber auch dort von den Fein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer sowie der mj. Drittbeschwerdeführer reisten gemeinsam illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am 19.08.2014 Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand die Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Dabei gab der Zweitbeschwerdeführer an, dass er vor 17 Jahren aus Afghanistan in den Iran geflüchtet sei. Er sei aber auch dort von den Fein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer sowie der mj. Drittbeschwerdeführer reisten gemeinsam illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am 19.08.2014 Anträge auf internationalen Schutz. Am selben Tag fand die Erstbefragung vor Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes statt. Dabei gab der Zweitbeschwerdeführer an, dass er vor 17 Jahren aus Afghanistan in den Iran geflüchtet sei. Er sei aber auch dort von den Fein... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG kann das Erkenntnis... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer gelangte illegal ins Bundesgebiet und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Beschwerdeführer gelangte illegal ins Bundesgebiet und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der niederschriftlichen Befragung gab der Beschwerdeführer vor einem Organwalter des öffentlichen Sicherheitsdienstes befragt zum Fluchtgrund im Wesentlichen an, das... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...