Entscheidungen zu § 28 Abs. 2 AsylG 2005

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE UVS Burgenland 2007/10/23 166/10/07027

Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-147553-2007, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 23.10.2007 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der Beschwerdeführer gibt an, russischer Staatsangehöriger zu sein, aus Groszny (Tschetschenien) zu stammen, am 16.03.1971 geboren worden zu sein und *** zu heißen. Er verfügte weder im Zeitpunkt seiner Einreise noch verfügt er im Entscheidungszeitpunk... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 23.10.2007

RS UVS Burgenland 2007/10/23 166/10/07027

Rechtssatz: Es ist zwar richtig, dass keine gesetzliche (oder gemeinschaftsrechtliche) Vorschrift existiert, wonach es der Asylbehörde verboten wäre, Dublin-Konsultationen mit mehreren Staaten gleichzeitig zu pflegen. Eine ursprünglich rechtmäßig angeordnete Schubhaft kann - bezogen auf ihre Dauer - rechtswidrig werden, wenn in der Führung des Ausweisungsverfahrens ungerechtfertigte Säumigkeiten vorliegen und deswegen § 80 Abs. 1 FPG, wonach die Behörde verpflichtet ist, darauf hinzuwirken... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 23.10.2007

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