Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/21/0108 E 22. Juni 2006 RS 2 Stammrechtssatz Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. April 2006 wies die belangte Behörde den am 19. April 2005 gestellten Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von "Serbien-Montenegro" (Provinz Kosovo), auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) ab. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Beschei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/21/0108 E 22. Juni 2006 RS 2 Stammrechtssatz Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 62 Abs. 1 bis 4 sowie den §§ 61, 63, 66 und 125 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG ein auf zehn Jahre befristetes Rückkehrverbot. Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß Paragraph 62, Absatz eins, bis 4 sowie den Par... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997 §1 Z3;AsylG 1997 §44;AsylG 1997;AsylG 2005 §2 Abs1 Z14;AsylG 2005 §75 Abs1;AsylG 2005;FrPolG 2005 §125 Abs3;FrPolG 2005 §31 Abs1 Z4 idF 2005/I/157;FrPolG 2005 §62;FrPolG 2005;VwRallg;
Rechtssatz: In Fällen, in denen das Asylverfahren noch nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 idF vor der AsylG-Novelle 2003 zu E... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. März 2006 wies die belangte Behörde den am 3. September 2004 gestellten Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation, auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gemäß § 21 Abs. 1 und §§ 72 und 74 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) ab. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 9. März... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/21/0108 E 22. Juni 2006 RS 2 Stammrechtssatz Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 6. April 2006 wies die belangte Behörde den am 23. April 2003 gestellten Antrag des Beschwerdeführers, eines nach seiner Bezeichnung "jugoslawischen" Staatsangehörigen, auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck gemäß § 21 Abs. 1 und 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz - NAG ab. Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 6. April 2006 wies die belangte Behörde ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005;NAG 2005 §1 Abs2 Z1;NAG 2005 §21 Abs1;NAG 2005 §21 Abs2 Z2;NAG 2005;
Rechtssatz: Im NAG 2005 drückt sich die strikte Abgrenzung zum Asylgesetz darin aus, dass es für Personen, die nach dem Asylgesetz zum Aufenthalt berechtigt sind, schlichtweg nicht gilt (§ 1 Abs. 2 Z 1) und es für Asylwerber nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel nach dem NAG 2005 zu erhalte... mehr lesen...
Strittig ist die Gebührenpflicht einer im Zuge eines Asylverfahrens erteilten schriftlichen Vollmacht. Während der Beschwerdeführer, ein Hochschullehrer, die Vorschreibung einer Gebühr gemäß § 14 TP 13 GebG in der Höhe von S 120,-- und die Abgabenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG von S 60,-- insgesamt somit S 180,-- mit der Ansicht bekämpft, "Vollmachten" seien nach § 22 Asylgesetz von der Gebühr befreit, vertritt die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angef... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §22;AVG §74 Abs1;GebG 1957 §14 TP13;GebG 1957 §14 TP6;
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 22 AsylG 1991 soll eine vom Grundprinzip des § 74 Abs 1 AVG abweichende Kostenbefreiung im Verfahren vor Bundesasylbehörden erfolgen. Stempelgebühren für "Vollmachten" gehören aber nicht zu dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §22;AVG §74 Abs1;FlKonv Art29 Z1;
Rechtssatz: Mit der Bestimmung des Art 29 Z 1 FlKonv soll nur gewährleistet werden, daß Flüchtlinge den Staatsangehörigen insofern gleich -, nicht aber durch besondere Heraushebung ihnen gegenüber bessergestellt werden. Die Bestimmung des § 22 AsylG 1991 enthält nun ua enumerativ bestim... mehr lesen...