Entscheidungen zu § 21 AsylG 2005

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Oberösterreich 2001/06/13 VwSen-420296/9/Wei/Bk

Rechtssatz: Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt setzt nach der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts die unmittelbare Anwendung physischen Zwanges oder die Erteilung eines Befehles mit unverzüglichem Befolgungsanspruch voraus (vgl ua VwGH 14.12.1993, 93/05/0191; VfSlg 11935/1988; VfSlg 10319/1985; VfSlg 9931/1984 und 9813/1983). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes war die Abschiebung nach § 36 FrG 1992, die als Ausübung unmittel... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.06.2001

RS UVS Oberösterreich 1998/06/12 VwSen-400507/4/Kl/Ka

Rechtssatz: Aufgrund des aktenkundigen erwiesenen Sachverhaltes steht fest, daß der Bf ohne Reisepaß und Aufenthaltsberechtigung und mittels Schlepper illegal nach Österreich eingereist ist und im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsberechtigung sich unstet aufgehalten hat. Es wurde daher der Bf zu Recht mit dem eingangs genannten Schubhaftbescheid zur Sicherung des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes bzw einer Ausweisung sowie zur Sicherung der Abschiebung bzw Zurückschiebung in S... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.06.1998

TE UVS Burgenland 1998/02/09 13/02/98015

1.1.  Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-104840-1997 ergibt sich folgender Sachverhalt:   Der BF ist am 15 12 1997 zu Fuß über die grüne Grenze (unter Umgehung der Grenzkontrolle) von der Slowakei nach Österreich eingereist und wurde im Ortsgebiet von Kittsee von Grenzüberwachungsorganen des österreichischen Bundesheeres um 22 30 Uhr aufgegriffen und festgenommen. Er führte kein Reisedokument mit sich, jedoch Barmittel von US$ 173. Er behauptet, irakischer... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.02.1998

RS UVS Burgenland 1998/02/09 13/02/98015

Rechtssatz: Der Umstand, daß einem Fremden eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung gemäß § 19 Abs 2 AsylG 1997 zuerkannt wurde, hat keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit der Schubhaft. Nur wenn ein vorläufig aufenthaltsberechtigter Asylwerber die Voraussetzungen des § 21 Abs 1 Z 1 oder Z 2 AsylG 1997 erfüllt, kommt ihm Haftverschonung zu. Schlagworte Asylwerber, vorläufige Aufenthaltsberechtigung, Schubhaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.02.1998

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