Entscheidungen zu § 18 Abs. 3 AsylG 2005

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RS UVS Oberösterreich 1993/04/21 VwSen-400193/5/Gf/Hm

Rechtssatz: Zurückweisung einer - auch - als Schubhaftbeschwerde intendierten Eingabe, wenn der Beschwerdeführer einem Verbesserungsauftrag gemäß § 52 Abs. 3 FrG nicht nachkommt und diese wiederum in englischer Sprache und neuerlich ohne Bezugnahme auf die in § 67c Abs. 2 Z. 4 und 5 AVG festgelegten Voraussetzungen einbringt. Weiterleitung an die zuständige Behörde, wenn sich die Eingabe inhaltlich in erster Linie als ein Asylantrag darstellt. Schlagworte Deutsch als Amtssprache; Frem... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 21.04.1993

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