Entscheidungsgründe: Der minderjährige Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger und wurde am XXXX 01.2026 in Österreich geboren. Der minderjährige Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger und wurde am römisch 40 01.2026 in Österreich geboren. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erlangte am 23.01.2026 durch eine Mitteilung des Standesamtes XXXX (Übermittlung der Geburtsurkunde) Kenntnis von der Geburt des Beschwerdeführers und wertete dies unter Bez... mehr lesen...