Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erließ den oben genannten Bescheid, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 AsylG 2005 igF abgewiesen wurde (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn gemäß § 52 Abs. 3 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen wurde (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wurde, dass seine Abschiebung nach Serbien zulässig ist (S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 01.10.2018 einen Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, konkret die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung plus nach § 56 Abs. 1 AsylG 2005, am 02.03.2020 änderte er den Antrag und begehrte einen Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005. 2. Mit dem bekämpften Bescheid wies das BFA den Antrag gemäß § 55 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I), erließ wider den Beschwerdeführer eine Rückkehrents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 30.06.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) wies mit Bescheid vom 04.07.2014 diesen Antrag sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch bezüglich der Zuerkennung des Status ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: BF), ein Staatsangehöriger von Tunesien, reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 14.08.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz vor den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 2. Mit Bescheid vom 13.12.2016, Zl. XXXX , wies die das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) den Antrag des BF a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1.1. Die erste Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin des mj. zweiten und dritten Beschwerdeführers (im Folgenden: BF2 und BF3). Sie sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit und muslimischen Glaubens. I.1.2. Die damals minderjährige BF1 ist zusammen mit ihrer Mutter und ihren fünf damals minderjährigen Geschwistern von Polen kommend am 22.09.2008 il... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1.1. Die erste Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin des mj. zweiten und dritten Beschwerdeführers (im Folgenden: BF2 und BF3). Sie sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit und muslimischen Glaubens. I.1.2. Die damals minderjährige BF1 ist zusammen mit ihrer Mutter und ihren fünf damals minderjährigen Geschwistern von Polen kommend am 22.09.2008 il... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1.1. Die erste Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) ist die Mutter und gesetzliche Vertreterin des mj. zweiten und dritten Beschwerdeführers (im Folgenden: BF2 und BF3). Sie sind russische Staatsangehörige tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit und muslimischen Glaubens. I.1.2. Die damals minderjährige BF1 ist zusammen mit ihrer Mutter und ihren fünf damals minderjährigen Geschwistern von Polen kommend am 22.09.2008 il... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Ukraine, reiste im August 2010 erstmals nach Österreich und arbeitete hier ein Jahr lang als Au-Pair. Ab dem 31.08.2011 bis zum 30.08.2019 wurden dem Beschwerdeführer jährlich eine „Aufenthaltsbewilligung Studierender“ erteilt. Sein Letztantrag vom 19.08.2019 wurde mit Bescheid des Magistrats der Stadt Salzburg vom 13.10.2020 abgewiesen, da der notwendige Studienerfolg nicht mehr erbracht wurde... mehr lesen...