Entscheidungsgründe: Das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) erteilte dem Beschwerdeführer, einem pakistanischen Staatsangehörigen, mit oben bezeichneten Bescheid vom 12.04.2018 (I.) keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG, erließ (II.) gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG, stellte (III.) gemäß § 52 Abs 9 FPG fest, dass die Abschiebung nach Pakistan gemäß § 46 FPG zulässig sei und sprach (IV.) aus,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, (im Folgenden: BFA, RD Wien.) vom 03.04.2019, Zahl XXXX wurden gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) unter anderem eine Rückkehrentscheidung und ein auf 4 Jahre befristetes Einreiseverbot erlassen sowie die aufschiebende Wirkung gegen die Rückkehrentscheidung aberkannt. Parallel läuft am Landesverwaltungsgericht Wien (LVwG Wien) ein zur Person des BF gerichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der senegalesische Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen am 22.06.2008 ins Bundesgebiet ein und stellte am 23.06.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.10.2008 abgewiesen wurde. Zugleich wurde der Beschwerdeführer aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. In weiterer Folge, wurde das beim Asylgerichtshof eingeleitete Beschwerdeverfahren am 09.09.2011 eingestellt, da der Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Tirol, wurde gegen den BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, über ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien-Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde der BF gemäß § 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen die BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung der BF gemäß § 46 FPG nac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit oa Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde ein Aufenthaltstitel nach § 57 Asyl-g nicht erteilt ( Spruchpinkt I) und über den BF gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung verhängt (Spruchpunkt II) , sowie die Abschiebung nach Bosnien Herzegowina für zulässig erklärt (Spruchpunkt III).Gleichzeitig wurde der Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.08.2019, Zahl: 1174991406-180751957 erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (Spruchpunkt I.) und erließ sie gegen ihn eine Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt II.). Zugleich stellte sie fest, dass seine Abschiebung nach Nigeria zulässig ist (Spruchpunkt III.). Darüber hinaus erließ die belangte Behörde über den Beschwerdeführer ein befristetes Einre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 22.08.2019 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I). In den übrigen Spruchpunkten II. bis VI. wurde gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG über den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste laut eigenen Angaben am 05.07.2019 illegal ins Bundesgebiet ein und wurde am 08.09.2019 im Rahmen einer Kontrolle in einem XXXX von Graz nach Köln angehalten und festgenommen, da er keinen gültigen Aufenthaltstitel für das österreichische Bundesgebiet hatte. Eine Anfrage ergab einen EURODAC Treffer, wonach der Beschwerdeführer am 30.08.2011 einen Asylantrag in Italien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 10.06.2019 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung wie eines Einreiseverbotes binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung zu nehmen und seine persönlichen Verhältnisse wie gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und wurde am 23.02.2016 beim Versuch, anderen an einer szenetypischen Örtlichkeit Suchtgift durch gewinnbringenden Verkauf zu überlassen, durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betreten und festgenommen. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom 05.04.2016, Zl. XXXX wurde der Beschwerdeführer wegen des versuchten, gewerbsmäßigen unerl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Österreich ein und stellte am 19.03.2009 unter der Aliasidentität XXXX, geb. XXXX in Gaza, staatenloser Palästinenser, einen Antrag, ihm in Österreich internationalen Schutz zu gewähren. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.12.2009, Zl. XXXX, wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers vom 19.03.2009 gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status eines Asylberechtigten n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, reiste erstmals im April 2016 in das österreichische Bundesgebiet ein. Er war im Besitz einer italienischen Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Permesso di Soggiorno - Motivi Umanitari) mit Gültigkeit bis Jänner 2017. Bei der niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am 19.11.2016 brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, dass er t... mehr lesen...
Begründung: Mit der Eingabe vom 19.09.2019 zog der Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den oben angeführten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl ausdrücklich zurück. Das Verfahren ist daher gemäß § 28 Abs 1 VwGVG mit Beschluss einzustellen. Die Revision ist nicht zuzulassen, weil eine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG zukommt, nicht zu lösen war. Schlagworte Verfahrenseinstellung, Zurückziehung E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des BFA vom 20.02.2019, Zl. XXXX , wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 52 Abs. 1 Ziffer 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und des Weiteren gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Nigeria zulässig sei (Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 07.10.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei seiner Erstbefragung gab er an, XXXX zu heißen, am XXXX in Marokko geboren und Staatsangehöriger von Marokko zu sein. Zu seinen Fluchtgründen befragt, gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er nach dem Tod seines Vaters niemanden mehr in der Heimat g... mehr lesen...
Entscheidungsründe: I. Verfahrenshergang Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid hat das Bundesamt Folgendes entschieden: "I. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird Ihnen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. II. Gemäß § 10 Absatz 2 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, wird gegen Sie eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 Fremdenpolizeigesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, erlassen. III. Es wird gemäß § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) stellte am 11.04.2017 bei der XXXX (XXXX), der Stadt XXXX, einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Familienangehöriger von Österreich", da er am 11.08.2016 die österreichische Staatsbürgerin XXXX ehelichte. Aufgrund erheblicher Bedenken seitens der XXXX, ersuchte diese die Landespolizeidirektion XXXX um Überprüfung hinsichtlich Vorliegens einer möglichen Schein- bzw. Aufenthaltsehe (der BF hatte bere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste erstmals am 14.04.2017 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde I.) der Antrag des B auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass die Schweiz gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Prüf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 25.02.2019 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Flughafen Wien-Schwechat (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 07.05.2018 um 9 Uhr 25 von der Finanzpolizei XXXX auf einer Baustelle XXXX im Bundesgebiet bei Verputzarbeiten ohne Aufenthaltstitel, oder Beschäftigungsbewiligung betreten. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) am 8.5.2018 wurde ihm mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste im Dezember 2014 legal ins Bundesgebiet ein. 2. Das Magistrat XXXX erteilte ihm am 01.02.2015 eine Aufenthaltsbewilligung als Student, welche auf Antrag des Beschwerdeführers insgesamt zweimal, zuletzt bis zum 02.02.2018 verlängert wurde. Ein weiterer Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung für Studierende liegt nicht vor. 3. Am 16.10.2018 erstattete die BH XXXXXXXX eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) mit Bescheid vom XXXX sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftss... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 18.06.2018 langte beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Abschlussbericht der LPD XXXX ein, wonach der Beschwerdeführer (BF) wegen einer am XXXX.2018 begangenen Urkundenfälschung an die Staatsanwaltschaft XXXX angezeigt worden sei. Im dahingehend angefertigten Personalblatt spiegelte sich seine Hauptwohnsitzadresse in Bosnien und Herzegowina, nämlich XXXX, wieder. Gleichzeitig wurde auch die Zustellbestätigung übermittel... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt II.), gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Frist für die freiwillige Ausrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger Staatsangehöriger Somalias, reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt illegal in Österreich ein und stellte am 26.01.2012 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamts vom 15.06.2012, Zl. 12 01.138-BAE, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.). Dem Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig sei (Spruchpunkt III.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 16.11.2018, wurde gegen diesen gemäß § 10 Abs. 2 AsylG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass dessen Abschiebung nach Serbien gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt... mehr lesen...