Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 26.02.2020 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen wird (Spruchpunkt I), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt wird (Spruchpunkt II) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 Z 1 BFA-VG die a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 11.03.2020 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt wird, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen wird, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wird... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 19.02.2020 einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen und wegen nicht rechtmäßigem Aufenthalts festgenommen. Am 20.02.2020 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung eines Einreiseverbots und einer Rückkehrentscheidung befragt. Mittels Mandatsbescheid des BFA vom XXXX.2020, Zl. XXXX, wurde die Schubhaft über den BF angeordnet. Mit dem oben angeführten Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.02.2020 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) gemäß § 57 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt wird (Spruchpunkt I), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen wird (Spruchpunkt II), gemäß § 52 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Oberösterreich - Außenstelle Linz, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am XXXX11.2019, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2020 am XXXX festgenommen, weil er sich vor einem Flug nach London mit einem verfälschten Dokument ausgewiesen hatte. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde ihm mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF1) stellte erstmals 2014 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Diesen sowie ihre weiteren Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG und auch jene betreffend ihren Sohn (BF2) zog sie anlässlich einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht XXXX zurück. Daraufhin erfolgte am 29.11.2019eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Mit den nunmehr a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF1) stellte erstmals 2014 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Diesen sowie ihre weiteren Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG und auch jene betreffend ihren Sohn (BF2) zog sie anlässlich einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht XXXX zurück. Daraufhin erfolgte am 29.11.2019eine niederschriftliche Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Mit den nunmehr a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.07.2019 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I). In den übrigen Spruchpunkten II. bis VI. wurde gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG über den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen der Finanzpolizei im Bundesgebiet, in XXXX, bei Erwerbstätigkeiten betreten, ohne im Besitz einer entsprechenden Bewilligung zu sein. Zudem hat er sich mit totalgefälschten bulgarischen Dokumenten ausgewiesen. 2. Der BF wurde auf Anordnung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 15.07.2019 wegen unrechtmäßigem Aufenthalt von Organen des öffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 12.06.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BF) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung, eines Einreiseverbotes, seinen persönlichen wie finanziellen Verhältnissen befragt. 2. Mit oben im
Spruch: angeführtem Bescheid des BFA, dem BF persönlich zugestellt am 12.06.2019, wurde diesem ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Wien, dem Beschwerdeführer persönlich am 20.12.2018 übergeben, wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX.2017 in XXXX im Rahmen einer fremdenpolizeilichen Kontrolle bei einer Beschäftigung ohne arbeitsmarktrechtliche Bewilligung betreten. Am 11.10.2017 sowie am 25.10.2017 wurde die BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme befragt. Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer wurde - nach einer nach der Aktenlage am 16.10.2015 erfolgten legalen Einreise mittels Visum (gültig bis 24.10.2015) - am 08.01.2020 wegen unrechtmäßigen Aufenthaltes festgenommen. Im Rahmen einer am 09.01.2020 vor der Polizeiinspektion Wels vorgenommenen Einvernahme gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, er wolle in Österreich nur arbeiten, um Geld zu verdienen. Er habe geglaubt, dass er legal in Österr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 55, 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion NÖ wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen den BF gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß 46 FPG nach Nordmazedonien zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), nach dessen Angaben ein Staatsbürger aus Afghanistan, reiste am 04.07.2015 unberechtigt in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, als auch des subsidiär Schutzberechtigten mit Bescheid des BFA vom 21.03.2017 abgewiesen und gleichzeitig eine Rückkehrentscheidung erlassen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion XXXX, wurde dem sich im Stande der Schuubhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ist Staatsangehöriger der Republik China (Taiwan). Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) vom 31.08.2017 wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß "§§ 57 und 55" AsylG nicht erteilt, gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Serbien gemäß § 46 FPG z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Zu den beiden vorangegangenen Verfahren: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am 27.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz; noch am selben Tag erfolgte die Erstbefragung des Beschwerdeführers. Am XXXX wurden von der XXXX gegen den Beschwerdeführer eine Wegweisung und ein Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen gemäß § 38a SPG ausgesprochen. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, gab an, im Dezember 2017 illegal in Österreich eingereist zu sein. 2. Sie stellte am 19.11.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Sie gab an, bei ihrem Lebensgefährten in Graz zu wohnen und im neunten Monat schwanger zu sein. Die BF1 habe diesen bere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: BF1), eine Staatsangehörige der Russischen Föderation, gab an, im Dezember 2017 illegal in Österreich eingereist zu sein. 2. Sie stellte am 19.11.2018 einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Sie gab an, bei ihrem Lebensgefährten in Graz zu wohnen und im neunten Monat schwanger zu sein. Die BF1 habe diesen bere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Bundesgebiet angehalten und wegen des Verdachtes des unrechtmäßigen Aufenthalts zur Anzeige gebracht. 2. Am 14.01.2020 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) statt. 3. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, dem BF persönlich zugestellt am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.09.2018 setzte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aus Anlass der Verhängung der Untersuchungshaft über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde der BF zur dahingehenden Stellungnahme wie Bekanntgabe seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse binnen 10 Tagen ab Erhalt die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 19.10.2019 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Albanien zulässig ist (Spruchpunkt III.), gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion NÖ wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen den BF gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen 8Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß 46 FPG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine Staatsangehörige aus China, wurde im Zuge von Kontrollen am 27.01.2020 in einer Sushi Bar in XXXX bei Arbeiten in der Küche auf frischer Tat betreten. Die BF wurde in Folge von Beamten der PI XXXX HBF zu ihrem unangemeldeten Wohnsitz begleitet und es konnte festgestellt werden, dass die BF über keinerlei gültige Dokumente verfügte. Aufgrund der illegalen Arbeitsaufnahme, der fehlende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, wurde am XXXX in der Stadt XXXX der türkischen Provinz XXXX geboren. Der Beschwerdeführer lebt gegenwärtig in der Türkei in der Stadt XXXX in der Provinz XXXX und ist dort als Verkaufsberater beim türkischen Unternehmen XXXX beschäftigt. Am 16.11.2019 reiste der Beschwerdeführer von der Bundesrepublik Deutschland kommend auf dem Landweg mit einem in München angemieteten Kraftfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen der Finanzpolizei bei einer Erwerbstätigkeit in Österreich betreten und in weiterer Folge zur Anzeige gebracht. 2. Am 23.07.2019 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BF) statt. 3. Mit oben im
Spruch: angeführtem Bescheid des BFA, dem BF zugestellt am 24.07.2019, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel a... mehr lesen...