Entscheidungen zu § 10 Abs. 5 AsylG 2005

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2011/9/26 U638/10

Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde gemäß Art144a B-VG ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144a Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichb... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 26.09.2011

RS Vfgh 2011/9/26 U638/10

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §10 Abs5VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Ausweisung nach Russlandinfolge Feststellung der Unzulässigkeit der Ausweisung auf Daueraufgrund eines neuerlichen Asylantrags; im Übrigen Ablehnung derBehandlung der Beschwerde; kein Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.09.2011

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