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41 Innere AngelegenheitenNorm
AsylG 2005 §10 Abs5Leitsatz
Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Ausweisung nach Russland infolge Feststellung der Unzulässigkeit der Ausweisung auf Dauer aufgrund eines neuerlichen Asylantrags; im Übrigen Ablehnung der Behandlung der Beschwerde; kein KostenzuspruchEntscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:U638.2010Zuletzt aktualisiert am
20.09.2012