Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herta K*****, vertreten durch Dr.Gottfried Reif, Rechtsanwalt in Judenburg, wider die beklagte Partei Friedrich K*****, vertreten durch Dr.Karl Maier, Rechtsanwalt in Knittelfeld, wegen Unterhalt (S... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Eheleute; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Beklagte (= Gegner der gefährdeten Partei) ist im September 1992 aus der ehelichen Wohnung in seinem Haus ausgezogen, die seither nur mehr von der Klägerin (= gefährdete Partei) mit den beiden minderjährigen Söhnen benützt wird. Für die Klägerin leistet der Beklagte keinen Unterhalt, für seine beiden Kinder monatliche Unterhaltszahlungen von je S 4.500. Außerdem zahlt er die Bausparkredite für sein H... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 ABGB §140 BbALVG §33NotstandshilfeV §2 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 94 gü... mehr lesen...