Beim Beschwerdefall handelt es sich um das fortgesetzte Verfahren nach Ergehen des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. September 1997, 96/13/0070, (Aufhebung des Bescheides der belangten Behörde vom 11. April 1996, soweit er die Rückerstattung von Lohnsteuer für die Kalenderjahre 1989 bis 1993 betraf, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften). Streitpunkt bildet die Frage der begünstigten Überstundenbesteuerung eines Lehrers, der an einer Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/02 Bundeslehrer
Norm: BLVG 1965 §2;EStG 1988 §68 Abs4;
Rechtssatz: Die gem § 2 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (BLVG) vorgesehene Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden entspricht nicht der Normalarbeitszeit iSd § 68 EStG 1988 (Hinweis E 9.7.1997, 94/13/0041; Hofstätter/Reichel, Tz 4.1.1. zu § 68). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist an einer höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt als Lehrer beschäftigt und leistete im angeschlossenen Internat Erzieherdienst. Mit Antrag vom 15. Juni 1994 begehrte der Beschwerdeführer die Erstattung von zuviel einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 BAO ab dem Jahre 1988. Einerseits erbringe er Dauermehrdienstleistungen gemäß Stunden- und Erzieherdienstplan und andererseits fallweise Mehrleistungen (z.B. Wochenendbetreuung von Internatsschülern oder Su... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §211;BLVG 1965 §10;BLVG 1965 §2;EStG 1972 §68 Abs1;EStG 1972 §68 Abs3;EStG 1988 §68 Abs1;EStG 1988 §68 Abs2;EStG 1988 §68 Abs4;SchUG 1986 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0041 1 Stammrechtssatz Lehrer sind - auch in zeitlicher Hinsicht - nicht allein zur ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Heeresversorgungsschule Wien. Nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers war seine Dienstverrichtung ab dem Schuljahr 1977/78 dadurch gekennzeichnet, daß er - wie auch die anderen Lehrer - in einem geringeren Ausmaß zur Unterrichtserteilung herangezogen wurde, als es der damals geltenden Regelung über die Lehrverpflichtung entsprochen hätte. Di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §59 Abs1;BLVG 1965 §2;BLVG 1965 §9;BLVG LehrverpflichtungsV Heeresversorgungsschule 1981 Art3;GehG 1956 §61;
Rechtssatz: Der dem Verwaltungsverfahren zugrundeliegende Antrag des Bf war auf Vergütung von Mehrdienstleistungen gerichtet. Eine gesonderte Feststellung der diesem Vergütungsanspruch zugrundeliegenden zeitlich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer
Norm: AVG §56;BLVG 1965 §2;BLVG 1965 §9;GehG 1956 §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0342 E 7. Mai 1986 VwSlg 12135 A/1986 RS 4 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid ist unzulässig, wenn auf Grund der anzuwendenden Rechtslage bereits ein Leistungsbescheid möglich ist. Schlagworte Anspru... mehr lesen...