Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 12.2.1996 hat das Arbeitsmarktservice den Anspruch des Klägers auf Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 sowie § 5 Abs 1 und 3 SUG in Höhe der im
Spruch: genannten Beträge festgestellt. Mit Bescheid vom 12.2.1996 hat das Arbeitsmarktservice den Anspruch des Klägers auf Sonderunterstützung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, sowie Paragraph 5, Absatz eins und 3 SUG in Höhe der im
Spruch: genannten Beträge festgestellt. Dagegen richtet sich d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.7.1934 geborene Kläger war bis zum 31.12.1990 bei der Firma B***** in K*****beschäftigt. Ab 1.1.1991 bezog er Arbeitslosengeld und ab 22.7.1993 (seinem 59. Geburtstag) die Sonderunterstützung im monatlichen Betrag von S 16.221,-- mit dem voraussichtlichen Leistungsende 31.7.1994 (Erreichen des Pensionsalters). Ab 1. Oktober 1993 wurde dem Kläger die Sonderunterstützung nicht mehr ausbezahlt; sie wurde dann mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der am 20.8.1991 das 59. Lebensjahr vollendet hatte und bis 1.9.1991 (31.8.1991) Angestellter einer nö Aktiengesellschaft war, fand nach Beendigung dieses Beschäftigungsverhältnisses keine neue Beschäftigung. Er war schon während seines Beschäftigungsverhältnisses Stadtrat einer nö Gemeinde und übt diese Funktion noch immer aus. Dafür bezog er im Jahre 1991 nach Abzug der Lohnsteuer und des Klubbeitrages von 499 S unter dem Titel "Aufwandsents... mehr lesen...
Norm: ALVG §12 SUG §1 Z2 FamZeitbG §2 Abs1 Z5 FamZeitbG §2 Abs4 SUG § 1 heute SUG § 1 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 SUG § 1 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 136/2004 SUG § 1 ... mehr lesen...