Entscheidungen zu § 28 Abs. 5 GebG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/19 99/16/0405

Mit Baurechtsvertrag vom 25. November 1996 bestellte die Republik Österreich als Grundeigentümerin bezüglich eines bestimmten Bauplatzes zu Gunsten der Beschwerdeführerin das Baurecht auf die Dauer von 99 Jahren. Die Beschwerdeführerin als Bauberechtigte wurde in diesem Vertrag berechtigt und verpflichtet, ein Gebäude mit Wohnungen auf Grundlage eines bereits erstellten Gesamtkonzeptes zu errichten. Die Beschwerdeführerin verpflichtete sich weiters, auf die Dauer des Baurechts gemäß d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2002

RS Vwgh 2002/12/19 99/16/0405

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: B-VG Art130 Abs2;B-VG Art140;B-VG Art7;GebG 1957 §28 Abs1;GebG 1957 §28 Abs5;GebG 1957 §28 Abs6;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin wurde in Anwendung des § 28 Abs. 5 GebG zur Gebührenentrichtung herangezogen. Gleichheitsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung verbindet die Beschwerdeführerin mit der Anregung, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2002

RS Vwgh 2002/12/19 99/16/0405

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §2 Z1;GebG 1957 §28 Abs1;GebG 1957 §28 Abs5;
Rechtssatz: Dass ein Vertragspartner freiwillig gegenüber dem Bund die Verpflichtung übernommen hat, das gegenständliche Rechtsgeschäft abzuschließen, macht ihn nicht zu einer der Personen, die im § 2 GebG genannt sind. Befreit ist der Bund, aber nicht eine andere Person, die zum Bund in einer pri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2002

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