Entscheidungsgründe: Das vom M*** K*** in Klagenfurt als Halter gehörige Motorflugzeug mit dem Kennzeichen OE-DYK war im Jänner 1982 bei der klagenden Partei unter anderem kaskoversichert. Das Flugzeug wurde am 19. Jänner 1982 bei einer Landung auf dem Flugplatz Klagenfurt, bei welcher das Fahrwerk nicht ausgefahren war, schwer beschädigt. Die klagende Partei hat auf Grund der bestehenden Kaskoversicherung an den M*** K*** am 5. Juli 1982 die Reparaturkosten abzüglich des Selbstbe... mehr lesen...
Norm: GJGebG §18 Abs1RATG §12 Abs1
Rechtssatz: Für die Rechtsanwaltskosten ist die Summe der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen Bemessungsgrundlage, die Eingabengebühr hingegen richtet sich nach dem Streitwert jedes einzelnen der verbundenen Prozesse (VwSlgNF F 4818). Entscheidungstexte 3 Ob 159/76 Entscheidungstext OGH 18.01.1977 3 Ob 159/76 ... mehr lesen...