Entscheidungen zu § 59 Oö. BauO 1994

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RS UVS Oberösterreich 2004/09/07 VwSen-420397/9/Ste

Rechtssatz: Nach Angaben der Beschwerdeführerin wurden die Werbeanlagen im Mai und Juni 2004 beseitigt, wobei sie zunächst nicht wusste, wer die Entfernung durchgeführt hat. Auf Grund der Beilage zur Beschwerde ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin zur Werbeanlage Standort B 125 Nähe Freistädter Straße 399 (ÖAMTC) jedenfalls durch das Schreiben des Magistrats der Landeshauptstadt Linz vom 10. Mai 2004, das bei ihr am 11. Mai 2004 einlangte, Kenntnis von der Maßnahme erlangt hat. Insowei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 07.09.2004

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