Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Verfahrensgang römisch eins. Sachverhalt und Verfahrensgang 1. Mit Bekanntmachung vom XXXX im Amtsblatt zur Wiener Zeitung teilte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA, belangte Behörde) der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz BWG mit, dass die " XXXX ", ZVR-Zahl XXXX , nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und veröffentlichte diese Bekanntmachung auf der Homepage der FMA (FMA-Ak... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Im oben genannten und nunmehr bekämpften Straferkenntnis des Arbeitsausschusses für externe Qualitätsprüfungen vom XXXX wurde der Berufungswerber/Beschwerdeführer wegen Übertretungen des A-QSG für schuldig erkannt. Mit Schriftsatz vom 06.02.2013, bei der belangten Behörde am 07.02.2013 eingelangt, erhob der Beschwerdeführer dagegen rechtzeitig Berufung. Mit Ladungsbescheid vom 20.08.201... mehr lesen...