Entscheidungsgründe: I. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schweizer Fußballverband haben den Zuschlag zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) erhalten. Als Austragungsort ist u.a. Klagenfurt vorgesehen, wobei das Stadion Klagenfurt den Vorgaben des Europäischen Fußballverbandes (UEFA)entsprechen muss. Die Fußballeuropameisterschaft soll vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. römisch eins. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schweizer Fußballverband haben den Zuschlag zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) erhalten. Als Austragungsort ist u.a. Klagenfurt vorgesehen, wobei das Stadion Klagenfurt den Vorgaben des Europäischen Fußballverbandes (UEFA)entsprechen muss. Die Fußball-Europameisterschaft soll vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. römisch eins. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Schweizer Fußballverband haben den Zuschlag zur Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2008 (EURO 2008) erhalten. Als Austragungsort ist u.a. Klagenfurt vorgesehen, wobei das Stadion Klagenfurt den Vorgaben des Europäischen Fußballverbandes (UEFA) entsprechen muss. Die Fußball-Europameisterschaft soll vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. römisch eins. 1. Der Österreichische Fußballbund und der Sc... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art14b Abs2 Z1 lita, Abs2 Z2 lita, Abs3 B-VG Art83 Abs2 B-VG Art138 Abs1 litcBundesvergabeG 2002 §20 Z4, §135 Abs2Krnt VergaberechtsschutzG §6 Abs2 VfGG §50, §51, §52 B-VG Art. 14b heute B-VG Art. 14b gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: I. Gestützt auf Art138 Abs1 litc B-VG und §50 VerfGG begehrt die einschreitende Gesellschaft mit Eingabe vom 5. November 2001 die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland und der Bundes-Vergabekontrollkommission verbunden mit dem weiteren Begehren, die dem Erkenntnis entgegenstehenden behördlichen Akte aufzuheben. römisch eins. Gestützt auf Art138 Abs1 litc B-VG und §50 VerfGG begehrt die einschreitende Gesells... mehr lesen...
Index: 97 Vergabewesen97/01 Vergabewesen
Norm: B-VG Art138 Abs1 litc / verneinend / ProzeßvoraussetzungenBgld VergabeG §93 ffBundesvergabeG 1997 §109 Abs8 Z3BundesvergabeG 1997 §115 Abs2 Z1 VfGG §50 B-VG Art. 138 heute B-VG Art. 138 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...