Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag VfGG §17a BAO §241 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe (in eingeschränktem Umfang) für einen nachträglich eingebrachten Antrag auf Abtretung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. April 1997, Z121.880/2-III/11/97, deren Behandlung mit hg. Beschluß vom 29. September 1997, B1489/97-5, abgelehnt wurde. Der Einschreiter gibt an, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes außerstande zu sein, die mit dem Abtretungsantrag anf... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe (in eingeschränktem Umfang) für einen nachträglich eingebrachten Antrag auf Abtretung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 21. Oktober 1996, Z118.408/2-III/11/96, deren Behandlung mit hg. Beschluß vom 29. September 1997, B4942/96-9, abgelehnt wurde. Der Einschreiter gibt an, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes außerstande zu sein, die mit dem Abtretungsantrag a... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs1 VfGG §17a VfGG §87 Abs3 ZPO §63 Abs1 VfGG § 15 heute VfGG § 15 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 15 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zulet... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe (in eingeschränktem Umfang) für einen nachträglich eingebrachten Antrag auf Abtretung seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. April 1997, Z121.912/2-III/11/97, deren Behandlung mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Oktober 1997 B1443/97-8 abgelehnt wurde. Der Einschreiter gibt an, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes außerstande zu sein, die mit dem... mehr lesen...