Die einschreitende Gesellschaft beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen die oben angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien. Sie schloss ihrer Eingabe kein Vermögensbekenntnis an und legte das Erkenntnis lediglich in Form einer elektronischen Datei auf einer "Daten-CD" vor. Gemäß §14a VfGG iVm §1 der Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichthofes über die elektronische Einbringung bzw Übermittlung von Schriftsätzen, von Beilagen zu Schrift... mehr lesen...
Index: 50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: VfGG §14a VfGH-EVV §1 VfGG § 14a heute VfGG § 14a gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018 VfGG § 14a gültig von 01.03.2013 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...