Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (mitbeteiligte Partei vor dem Bundesverwaltungsgericht, im Folgenden: mP) behauptete in seiner vom 29.10.2015 datierenden und am 03.11.2015 bei der Datenschutzbehörde (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) eingelangten Beschwerde eine Verletzung im Recht auf Auskunft dadurch, dass die XXXX (Beschwerdeführerin vor dem Bundesverwaltungsgericht) und XXXX im Folgenden: K.), Rechtsanwältin, si... mehr lesen...