Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.04.2024, verbessert mit Eingabe vom 07.05.2024, erhob XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) Datenschutzbeschwerde gegen Rechtsanwalt XXXX (im Folgenden: mitbeteiligte Partei) wegen Verletzung im Recht auf Geheimhaltung. Der Beschwerdeführer brachte hierzu im Wesentlichen vor, er habe ein zivilgerichtliches Verfahren geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit (unvertreten erhobener) Datenschutzbeschwerde über die elektronische Eingabemaske der Datenschutzbehörde (in Folge: belangte Behörde) beantragte XXXX (im folgenden Beschwerdeführer, BF) Feststellung der Verletzung in Recht auf Auskunft durch XXXX , „Rechtsanwaltskanzlei“ (im Folgenden: Mitbeteiligte, MB) und brachte vor, er habe die MB am 03.07.2025 um Auskunft „gemäß Art 15 Abs. 1a, b, c, d und g“ ersucht. Am 14.07.2025 habe er von der MB eine Antwort erhal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang In ihrer an die belangte Behörde gerichteten Beschwerde vom 25. März 2021 behauptete die Beschwerdeführerin eine Verletzung in ihrem Recht auf Geheimhaltung gemäß § 1 Abs. 1 DSG durch Rechtsanwalt Dr. XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter). Der Mitbeteiligte sei der anwaltliche Vertreter ihres Ehemannes. Seit dem Jahr 2020 bestehe eine schriftliche Korrespondenz über die Möglichkeit einer Ehescheidung, die zwischen ... mehr lesen...