Begründung: Der Rechtsmittelwerber macht die Nichtigkeit des Berufungsverfahrens geltend. Die Ladung für die Berufungsverhandlung vom 15. 2. 2010 sei erst am 11. 2. 2010 hinterlegt worden. Der damalige Rechtsvertreter des Rechtsmittelwerbers sei aber vom 11. 2. bis 16. 2. 2010 krank und daher nicht in der Kanzlei anwesend gewesen. Er habe über kein Kanzleipersonal verfügt, die Kanzlei sei unbesetzt gewesen. Er habe von der Ladung erst am 17. 2. 2010 erfahren. Rechtli... mehr lesen...
Norm: RAO §7a Abs4ZustG §13 Abs4
Rechtssatz: § 13 Abs 4 Satz 1 ZustG kann einen gültigen Zustellvorgang nicht ersetzen. Auch § 7a Abs 4 RAO sieht eine Zustellfiktion oder eine von den Zustellvorschriften des ZustG abweichende Möglichkeit der Zustellung nicht vor. Entscheidungstexte 2 Ob 93/08b Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 93/08b 3 ... mehr lesen...
Norm: RAO §7a Abs4ZustG §13 Abs4
Rechtssatz: Weil gemäß § 7a Abs 4 RAO sowohl die "Kanzlei" eines Rechtsanwaltes als auch die Niederlassungen Abgabestellen im Sinn des § 13 Abs 4 ZustG sind, müssen dieselben als Abgabestelle für eingeschriebene Briefe oder gar Rückschein-Sendungen aller Art regelmäßig zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Gründung einer Kanzleiniederlassung ist dass deren Leitung einem Rechtsanwalt übertr... mehr lesen...