Begründung: Der Rechtsmittelwerber macht die Nichtigkeit des Berufungsverfahrens geltend. Die Ladung für die Berufungsverhandlung vom 15. 2. 2010 sei erst am 11. 2. 2010 hinterlegt worden. Der damalige Rechtsvertreter des Rechtsmittelwerbers sei aber vom 11. 2. bis 16. 2. 2010 krank und daher nicht in der Kanzlei anwesend gewesen. Er habe über kein Kanzleipersonal verfügt, die Kanzlei sei unbesetzt gewesen. Er habe von der Ladung erst am 17. 2. 2010 erfahren. Rechtli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner Mahnklage von der beklagten Kommanditgesellschaft die Zahlung von 14.227,36 EUR sA für die Vermittlung von Showtänzerinnen, deren Arbeitsort an der in der Mahnklage näher bezeichneten Zustelladresse liege. Aus dem Firmenbuch ist ersichtlich, dass die beklagte Partei ihren Sitz bzw ihre Geschäftsanschrift nicht an der in der Mahnklage genannten Zustelladresse hat. Unbeschränkt haftender und selbständig vertretungsbefugter Gesellschafter is... mehr lesen...
Norm: RAO §7a Abs4 ZustG §13 Abs4 RAO § 7a heute RAO § 7a gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 7a gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 ZustG § 13 heute... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlung vom 13. Juni 2007 verkündete der Erstrichter in Anwesenheit der Parteienvertreter das klagsstattgebende Urteil. Eine Berufungsanmeldung erfolgte in dieser Verhandlung nicht. Am 18. Juli 2007 verfügte der Erstrichter die Zustellung der Protokollsabschrift dieser Verhandlung an die Parteienvertreter. Das an den Beklagtenvertreter adressierte Kuvert samt Protokollsabschrift kam mit dem Vermerk „Urlaubsfach bis 14. 8. 2007" an das Erstgericht zurück. Mi... mehr lesen...
Norm: RAO §7a Abs4 ZustG §13 Abs4 RAO § 7a heute RAO § 7a gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 7a gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 ZustG § 13 heute... mehr lesen...