Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1957/10/31 Bkv5/57

Norm: RAO §6 Abs2 RAO Art. 17 § 6 heute RAO Art. 17 § 6 gültig ab 03.09.2013
Rechtssatz: Nach § 6 Abs 2 RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt. Nach Paragraph 6, Absatz 2, RAO kann nur eine s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1957

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