Norm: RAO §6 Abs2 RAO Art. 17 § 6 heute RAO Art. 17 § 6 gültig ab 03.09.2013
Rechtssatz:
Nach § 6 Abs 2 RAO kann nur eine solche "unfreiwillige" Versetzung in den Ruhestand in Betracht kommen, der ein Disziplinarerkenntnis zugrundeliegt. Nach Paragraph 6, Absatz 2, RAO kann nur eine s... mehr lesen...