Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2009/1/26 14Bkd7/08, 14Bkd1/09, 4Bkd4/08, 16Bkd12/09, 22Os1/14h, 22Ds3/17m

Norm: DSt 1990 §3RAO §37 Abs1 Z2bRL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Nur geringfügiges Verschulden eines Rechtsanwalts, der entgegen den Regelungen zur Übernahme und Durchführung von Treuhandschaften (§ 37 Abs 1 Z 2b RAO und § 9b Abs 3, Abs 4 RL-BA) eine Treuhandschaft übernommen, ordnungsgemäß abgewickelt und seinen Rechtsstandpunkt damit begründet hatte, dass die Verpflichtung zum Beitritt zum Treuhandverband dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.2009

RS OGH 2009/1/26 14Bkd7/08, 14Bkd1/09, 4Bkd4/08, 16Bkd12/09, 22Os1/14h, 22Ds3/17m

Norm: DSt 1990 §3RAO §37 Abs1 Z2bRL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Nur geringfügiges Verschulden eines Rechtsanwalts, der entgegen den Regelungen zur Übernahme und Durchführung von Treuhandschaften (§ 37 Abs 1 Z 2b RAO und § 9b Abs 3, Abs 4 RL-BA) eine Treuhandschaft übernommen, ordnungsgemäß abgewickelt und seinen Rechtsstandpunkt damit begründet hatte, dass die Verpflichtung zum Beitritt zum Treuhandverband dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.2009

RS OGH 2006/1/31 Bkv8/05

Norm: Ausbildungsrichtlinie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages §1RAO §37 Abs1 Z3RAP §7
Rechtssatz: DieAusbildungsrichtlinie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Februar 1993, ist eine Rechtsverordnung im materiellen Sinn, deren gesetzliche Grundlage in § 37 Abs 1 Z 3 RAO festgelegt ist, daher ist sie gemäß § 7 RAPG auch vom Präses der Kommission zu beachten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.2006

RS OGH 2006/1/31 Bkv8/05

Norm: Ausbildungsrichtlinie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages §1RAO §37 Abs1 Z3RAP §7
Rechtssatz: DieAusbildungsrichtlinie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Februar 1993, ist eine Rechtsverordnung im materiellen Sinn, deren gesetzliche Grundlage in § 37 Abs 1 Z 3 RAO festgelegt ist, daher ist sie gemäß § 7 RAPG auch vom Präses der Kommission zu beachten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.2006

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