Entscheidungen zu § 28 Abs. 1 RAO

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TE UVS Wien 1994/02/24 03/21/327/94

Begründung: Mit Straferkenntnis vom 22.10.1993, Zl Pst 1659/J/93, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Berufungswerber einer Verwaltungsübertretung nach §23 Abs2 StVO schuldig und wurde er deshalb mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--, im Uneinbringlichkeitsfall 24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber im Postweg an dessen Wohnadresse Wien, E-straße, zugestellt und am 29.10.1993 vo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.02.1994

RS UVS Wien 1994/02/24 03/21/327/94

Rechtssatz: Bestehen keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen zwischen dem vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer bestellten "mittlerweiligen Stellertreter" und dem vertretenen Anwalt, so hat der Vertreter keine Vollmacht zur Empfangnahme von Schriftstücken Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.02.1994

RS UVS Wien 1994/02/24 03/21/327/94

Rechtssatz: Die Bestellung zum "mittlerweiligen Stellertreter" durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer begründet weder ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des vertretenen Anwaltes, noch ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem vertretenen Anwalt selbst in diesen persönlich betreffenden Angelegenheiten Schlagworte Substitution, Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung, Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.02.1994

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