Entscheidungen zu § 26 Abs. 2 RAO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1982/4/19 Bkv1/82, Bkv3/88

Norm: RAO §26 Abs2RAO §26 Abs5RAO §30 Abs4
Rechtssatz: Hat über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltspraxis eine Abteilung des Ausschusses zu entscheiden, so kann zunächst gegen deren Verweigerung gemäß § 26 Abs 5 RAO (nur) das Rechtsmittel der Vorstellung erhoben werden. Erst gegen die (bestätigende) Entscheidung des Ausschusses hierüber ist gemäß § 30 Abs 4 RAO die Berufung an die OBDK zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1982

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