Entscheidungen zu § 23 Abs. 2 RAO

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/11/5 VGW-101/056/9526/2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Zeller über die Beschwerde der A. ZT GmbH, vertreten durch Rechtsanwalts-GmbH, gegen den Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien Plenum vom 28.03.2017, GZ …, mit welchem die an RA Mag. B. C. gerichtete Weisung der Rechtsanwaltskammer Wien, vom 20.02.2017, zu selbiger Zahl erhobene Vorstellung zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde als unb... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 05.11.2018

RS Lvwg 2018/11/5 VGW-101/056/9526/2017

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.11.2018 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren27/01 Rechtsanwälte
Norm: AVG §8RAO §23 Abs2
Rechtssatz: Schon aus der Konzeption des § 23 Abs. 2 RAO und der dazu ergangenen Rechtsprechung geht hervor, dass der von einer Weisung betroffene Rechtsanwalt auf eigene Gefahr hin eine derartige Weisung ignorieren kann, somit für den Adressaten der Weisung keine Bindungsw... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 05.11.2018

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