Norm: RAO §19a Abs4
Rechtssatz: Eine betriebene Kostenforderung erlischt durch Aufrechnung in Ermangelung einer vorherigen Geltendmachung des gesetzlichen Pfandrechts gemäß § 19a Abs 4 RAO auch dann, wenn die zur Kompensation herangezogene Forderung zwar erst nach ihr, jedoch noch vor der Aufrechnungserklärung entstand und fällig wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 199/99g Entscheidungstext ... mehr lesen...