Norm: ABGB §1022 RAO §19 ABGB § 1022 heute ABGB § 1022 gültig ab 01.01.1812 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 Af ABGB §1440 G RAO §19 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1440 heute ABGB § 1440 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Die klagende Partei verlangt, den Beklagten zur Zahlung von 20.000 S zu verurteilen, weil er diesen von einem Prozeßgegner bezahlten Betrag als Vertreter des Gemeinschuldners erhalten habe. Der Beklagte beantragt Abweisung des Klagebegehrens, weil ihm ein Pfandrecht gemäß § 19 RAO. zustehe. Die klagende Partei verlangt, den Beklagten zur Zahlung von 20.000 S zu verurteilen, weil er diesen von einem Prozeßgegner bezahlten Betrag als Vertreter des Gemeinschuldners erhalten habe. Der ... mehr lesen...
Norm: AO §10 Abs1 RAO §19 AO § 10 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: RAO §19 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz: Hat der Anwalt nicht ordnungsgemäß bei Gericht erlegt, muss er die gesamten Barerläge herausgeben, ohne dass er dieser Herausgabeverpflichtung seinen Kostenanspruch entgegenset... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat die beklagte Partei den Kläger vom Juni bis November 1947 rechtsfreundlich in einer Wechselsache wegen 80.000 S vertreten. Von der damaligen Gegnerin des Klägers wurde ein Betrag von 15.000 S im November 1947 beim Beklagten erlegt, wovon ein Betrag von 2000 S von diesem zurückbehalten worden ist. Für die Vertretung des Klägers durch den Beklagten wurde ein Pauschalhonorar nicht vereinbart, der Kläger hat bei der Vollmachtserteilung dem Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1014 RAO §19 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990 ... mehr lesen...
Norm: RAO §19 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz: Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte. Ein Zurückbehaltungsrecht nach dem § 19 RAO besteht nicht bezüglich der Gelder, die von der Partei dem Rechtsanwalt mit einer Zweckbe... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1 RAO §19 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz:
Der zum Masseverwalter bestellte Rechtsanwalt hat wegen seiner Ansprüche gegen die Masse kein Rückbehaltungsrecht im Sinne des § 19 RAO. Der zum Masseverwalte... mehr lesen...