Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 RAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1994/8/25 94/19/1204

Der Beschwerdeführer, der als Mitglied der Tiroler Rechtsanwaltskammer in näher umschriebenen Gerichtsverfahren, insbesondere in der Strafsache des K. M., zum Verfahrenshelfer bestellt worden war, stellte mit mehreren Eingaben an die belangte Behörde den Antrag, ihm gemäß § 16 Abs. 4 Rechtsawaltsordnung (RAO) Kosten in der Gesamthöhe von S 348.271,-- zu vergüten. Mit dem als Beschluß bezeichneten angefochtenen Bescheid gewährte die Abteilung I des Ausschusses der Tiroler Rechtsanw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.08.1994

RS Vwgh 1994/8/25 94/19/1204

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;RAO 1868 §16 Abs1;RAO 1868 §26 Abs2;RAO 1868 §26 Abs5;RAO 1868 §28 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.08.1994

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