Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 KDV 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1992/10/21 92/02/0189

Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 25. März 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, am 24. April 1991 um 14.22 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in Wien ein aus Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger gebildetes Sattelkraftfahrzeug gelenkt und somit in Betrieb gehabt zu haben, obwohl er sich, wenngleich dies möglich und zumutbar gewesen wäre, vor Inbetriebnahme nicht davon überzeugt habe, 1. daß das tatsächliche Gesa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0189

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KDV 1967 §7 Abs1;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Hängt die Fällung einer Sachentscheidung lediglich von der Lösung der Tatfrage ab, mit der auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang steht, ist die Behandlung der Beschwerde gem § 33a VwGG abzulehnen. Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0189

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KDV 1967 §7 Abs1;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Lenker eines Sattelkraftfahrzeuges, dessen tatsächliches Gesamtgewicht über dem höchstzulässigen Gesamtgewicht lag und dessen Bereifung nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach, als Dienstnehmer im Auftrag des Dienstgeb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

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