Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 VerG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2013/10/31 4R327/13m

Norm: VerG §8 Abs1VerG §3 Abs2 Z10JN §42 Abs1ZPO §477 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auch in Besitzstörungsstreitigkeiten, die  aus dem Vereinsverhältnis entstehen, ist der Rechtsweg vor Anrufung der Schlichtungseinrichtung des Vereins unzulässig. Entscheidungstexte 4 R 327/13m Entscheidungstext LG Innsbruck 31.10.2013 4 R 327/13m European Case Law I... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.2013

RS OGH 2006/9/12 10Ob50/06k

Norm: EO §381VerG §8 Abs1
Rechtssatz: Für den (äußerstenfalls) sechsmonatigen Zeitraum des §8 Abs1 VerG, der für eine Schlichtung vorgesehen ist, kann durchaus ein Sicherungsbedürfnis bestehen. § 8 Abs1 VerG schließt nur für einen gewissen Zeitraum die Klagbarkeit aus, ändert aber nichts am möglichen Bestehen eines Anspruchs, der nach Ablauf des Zeitraums vor Gericht durchgesetzt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.2006

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten