Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners wurde am 6. 8. 1998 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner war ein Tochterverein des inzwischen aufgelösten Vereins T***** (in der Folge: Dachverein), der seinerseits Mitglied bei den einzelnen Tochtervereinen war. Die Aufgabe dieses Dachvereines war es, die Planung, Organisation und Durchführung des Sportbetriebes zu gewährleisten. Der Dachverein führte nur administrative Aufgaben aus. Den Sportbetrieb füh... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht folgender Sachverhalt: Die klagende Partei ist ein nicht untersagter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 und war Mitglied des K*****-Landesverbandes ***** im österreichischen K*****bund. Nach § 4 der Statuten des Landesverbandes werden die Geldmittel für den Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuwendungen und durch das Reinerträgnis von sportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen aufgebracht, § 5 der Statuten sieht vor, daß der Landes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 III VerG §26 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 VerG § 26 heute VerG § 26 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/20... mehr lesen...
Norm: ABGB §26 VerG §26 ABGB § 26 heute ABGB § 26 gültig ab 01.01.1812 VerG § 26 heute VerG § 26 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ... mehr lesen...