Entscheidungen zu § 26 VerG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/3/14 6Ob134/01a

Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des nunmehrigen Gemeinschuldners wurde am 6. 8. 1998 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner war ein Tochterverein des inzwischen aufgelösten Vereins T***** (in der Folge: Dachverein), der seinerseits Mitglied bei den einzelnen Tochtervereinen war. Die Aufgabe dieses Dachvereines war es, die Planung, Organisation und Durchführung des Sportbetriebes zu gewährleisten. Der Dachverein führte nur administrative Aufgaben aus. Den Sportbetrieb führt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.03.2002

RS OGH 1997/7/10 2Ob569/95

Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIVerG §26
Rechtssatz: Auch ein mit - zumindest bedingtem - Schädigungsvorsatz gefaßter Auflösungsbeschluß eines Vereines kann, insbesondere als Bestandteil eines behaupteten Planes zur gezielten Herbeiführung der Vermögenslosigkeit eines Landesverbandes, sittenwidrig sein und daher ersatzpflichtig machen. Eine Haftung tritt auch dann ein, wenn die Interessen des Schädigers wesentlich geringer zu bewerten sind als die des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1997

TE OGH 1997/7/10 2Ob569/95

Begründung: Außer Streit steht folgender Sachverhalt: Die klagende Partei ist ein nicht untersagter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 und war Mitglied des K*****-Landesverbandes ***** im österreichischen K*****bund. Nach § 4 der Statuten des Landesverbandes werden die Geldmittel für den Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuwendungen und durch das Reinerträgnis von sportlichen Veranstaltungen und Lehrgängen aufgebracht, § 5 der Statuten sieht vor, daß der Landesve... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1997

RS OGH 1974/9/12 7Ob135/74

Norm: ABGB §26VerG §26
Rechtssatz: Eine bloße Satzungsänderung, durch die die Identität des Vereins nicht berührt und auch kein neuer ( zweiter ) Verein geschaffen wird, liegt nicht vor, wenn Vereinsmitglieder als Proponenten die Bildung eines neuen Vereins anzeigen; es bestehen vielmehr dann zwei Vereine nebeneinander. Entscheidungstexte 7 Ob 135/74 Entscheidungstext OGH 12.09.1974 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1974

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