Entscheidungen zu § 69 Abs. 3 IO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2000/12/21 8Ob233/99v, 8Ob84/03s, 8Ob17/20p

Norm: IO §69 Abs3IO §69 Abs4IO §71cKO §69 Abs3KO §69 Abs4KO §71c
Rechtssatz: Den organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person wird in § 69 Abs 3 und 4 KO eine selbständige verfahrensrechtliche Stellung zugebilligt, sodass sie im Konkurseröffnungsverfahren zur Anfechtung auch im eigenen Namen legitimiert sind; diese Legitimation erlischt mit wirksamer Abberufung. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.2000

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