Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Verfahren 1 C 10/17h vor dem Bezirksgericht Tamsweg wurde am 05.07.2017 Klage gegen XXXX wegen Besitzstörung erhoben, der klagenden Partei die Verfahrenshilfe bewilligt und dabei unter anderem die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren gewährt. Über das Vermögen der beklagten Partei wurde bereits am 18.04.2017 das Konkursverfahren (XXXX) eröffnet. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 25.09.2017, 100... mehr lesen...