Entscheidungen zu § 6 IO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 2020/6/26 G256/2020 ua

I. Sachverhalt und Antrag 1. Der Antragsteller im verfassungsgerichtlichen Verfahren war Beklagter eines seit 2015 am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien anhängigen Verfahrens (Z 65 Cg 2/15i), in dem der Kläger ursprünglich einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von insgesamt € 1.439.830,37 begehrte. 2. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Juli 2018, Z 28 S 89/18v, wurde über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet und eine Insolvenzverwalterin bestellt. De... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 26.06.2020

RS Vfgh 2020/6/26 G256/2020 ua

Index: 23/01 Insolvenzordnung
Norm: B-VG Art140 ABs1 Z1 litdVfGG §7Abs1, §62a Abs1IO §6, §59, §78, §123b, §259 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung des Parteiantrags eines Schuldners mangels Parteistellung in einem – sowohl die Insolvenzmasse als auch den Schuldner persönlich betreffenden – Masseprozess gegen ein Zwischenurteil; kein Ersatz der fehlenden Parteistellung durch Zustimmung der Insolvenzverwalterin zur Verfahrensführung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.06.2020

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