Index: 23/01 Insolvenzordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs4; GewO 1994 §87 Abs1 Z2; GewO 1994 §87 Abs2; IO §213 Abs1; GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer die an einem näher bezeichneten Standort ausgeübten Gewerbeberechtigungen betreffend die Gewerbe 1. "Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten", 2. Ziffer 2 "Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent" sowie 3. Ziffer 3 "Gewerbliche Vermögensberatung mit Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversiche... mehr lesen...