IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch Mag. Hollerer über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 30.10.2017, Zl. ***, wegen Bestrafung nach dem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben und das Verfahren eingestellt. 2. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: AVRAG 1993 §7i Abs5AVRAG 1993 §7i Abs6IO §2 Abs2
Rechtssatz: Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Rechtshandlungen des Gemeinschuldners, welche die Konkursmasse betreffen, den Konkursgläubigern gegenüber unwirksam und der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Gemeinschuldners. Schlagworte Arbeitsrecht; Lohn- u... mehr lesen...