Norm: IO §197 Abs1
Rechtssatz: Dass die für eine „nachträgliche“ (nicht angemeldete) Forderung zu zahlende Quote nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners entspricht, ist eine anspruchshemmende Tatsache. Entscheidungstexte 17 Ob 5/21s Entscheidungstext OGH 19.05.2021 17 Ob 5/21s Beisatz: Es ist Sache des Schuldners, im Prozess einzuwenden und unter Beweis zu stel... mehr lesen...