Norm
IO §197 Abs1Rechtssatz
Dass die für eine „nachträgliche“ (nicht angemeldete) Forderung zu zahlende Quote nicht den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners entspricht, ist eine anspruchshemmende Tatsache.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zahlungsplanquote, Quote, Zahlungsplan, Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Behauptungslast, Beweislast, anspruchshemmende TatsacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133624Im RIS seit
17.06.2021Zuletzt aktualisiert am
17.06.2021